Häufige Fragen



Was gehört zu einer logopädischen Therapie?



Wie bekomme ich eine Verordnung?

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen logopädische Therapie benötigen, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.
Eine Verordnung für logopädische Therapie können alle Ärzt:innen für HNO, Neurologie, Phoniatrie, Kieferorthopädie und alle Hausärzt:innen ausstellen.



Hausbesuche

Hausbesuche mache ich bei Bedarf gerne. Diese sollten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden, damit sie über die Krankenkasse abgerechnet werden können.



Wie lange dauert eine logopädische Therapie?

Je nach Störungsbild und Einschätzung des Arztes oder der Ärtztin werden 10 logopädische Therapie-Einheiten von 30, 45 oder 60min verordnet. Bei Bedarf kann der Arzt oder die Ärztin eine Folgeverordnung ausstellen. Meist findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt.



Wer bezahlt die logopädische Therapie?

Die Kosten für die logopädische Therapie übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen, dass jede:r volljährige Patient:in pro Verordnung 10 € Verordnungs­gebühr und 10% der Behandlungs­kosten ( Zuzahlung ) direkt an die Therapeutin bezahlt, wenn er oder sie nicht von der Zuzahlung befreit ist.



Wie kann ich Termine vereinbaren?

Termine vergebe ich nach Vereinbarung. Bitte rufen Sie mich an.
Sollte ich nicht persönlich erreichbar sein, weil gerade eine Therapie stattfindet, sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
Ich bemühe mich, Ihre Terminwünsche zu erfüllen.